Erbrecht

Kaum in einem anderen Rechtsgebiet wird so erbittert gestritten wie im Erbrecht. Jahre- und Jahrzehnte alte vermeintliche Rechnungen innerhalb einer Familie oder darüber hinaus werden im Erbfall wieder aufgemacht. Uralte emotionale Verletzungen führen oftmals zu schwersten Auseinandersetzungen.

Hat der Erblasser nicht seinerseits präzise Regelungen in Form eines Testaments oder Erbvertrag getroffen, keimt an jeder sich bietenden Stelle erbitterter Streit auf. Sogar eigentlich noch intakte Familienverbünde können über einen Erbfall irreparabel auseinanderbrechen. Das liegt niemals im Interesse des Erblassers. Es drängt sich daher geradezu auf, dass eine Einzelperson oder auch ein Ehepaar gemeinschaftlich ein umfassendes Testament formuliert, um klare Regelungen zu treffen. In diesem Zusammenhang bietet es sich auch an, über eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nachzudenken, um für den Fall einer schweren Krankheit oder eines schrecklichen Unfalls vorzusorgen.

Fallbeispiel:
Ein Ehepaar hat zwei erwachsene Kinder, die ihrerseits bereits im Begriff sind, eine Familie zu gründen. Es wurde im bisherigen Leben ein Haus angeschafft und ein wenig gespart. Um dieses gerecht unter den Kindern zu verteilen und gleichzeitig jeweils den eigenen Ehepartner abzusichern wird ein Testament gemacht, zugleich wird den Kindern Vollmacht erteilt für den Fall, dass man selber nicht mehr handlungsfähig ist. Schließlich werden noch mit einer Patientenverfügung klare Anweisungen dafür erteilt, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind, nachdem ein Sterbeprozess aufgrund schwerer Krankheit oder eines Unfalls eingesetzt hat.


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