Gewerblicher Rechtsschutz

Unter der Bezeichnung Gewerblicher Rechtsschutz werden eine Reihe von Bestimmungen zusammengefasst, die besondere geistige Leistungen auf dem gewerblichen Gebiet schützen: Markengesetz, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz, Sortenschutzgesetz, Designgesetz. Auch gehört das Urhebergesetz in diesen Zusammenhang. Die darin geschützten Rechte haben Monopolcharakter und gewähren Abwehrrechte gegen Andere, die das geschützte Leistungsergebnis unbefugt nutzen.

Es bedarf einiger Fachkenntnisse, um eine bestimmte Idee umfassend gegen unbefugte Benutzung zu schützen. Hier stehen Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und arbeiten in stets transparenten Prozessen das passende Schutzrecht mit möglichst großem Schutzbereich heraus.

Als typische Situation dürfte auch die sogenannte Abmahnung gelten, in der der ein Dritter sein Schutzrecht gegen eine vermeintliche Benutzung geltend macht und zur Unterlassung nebst Schadensersatzforderung auffordert. Hier ist im Hinblick auf weitreichende Rechtsfolgen und oft beachtliche Kostenrisiken unbedingt zu einer anwaltlichen Unterstützung zur raten. Auch in gerichtlichen Verfahren können Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte kompetent vertreten.


Fachgebiete Übersicht