Studienplatzklage

Jedes Jahr zum Sommer- und Wintersemester führen die Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte eine Vielzahl von erfolgreichen Studienplatzklagen gegen unterschiedliche Hochschulen und Universitäten mit dem regionalen Schwerpunkt Norddeutschland, insbesondere Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

In diesem Zusammenhang wird sowohl im Widerspruchsverfahren (soweit erforderlich), als auch im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Hochschule oder Universität gefochten. In zahlreichen Fällen konnte der begehrte Studienplatz erfolgreich durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für geisteswissenschaftliche und pädagogische Studiengänge.

Wichtig ist, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da bereits im Verfahren gegenüber der Universität oder Hochschule verschiedene Anträge und Antragsfristen beachtet werden müssen. Wir raten daher dringend dazu, bereits unmittelbar nach der ordnungsgemäßen Bewerbung für einen Studienplatz Kontakt mit dem Rechtsanwalt aufzunehmen, wenn die eigene Abiturnote aller Voraussicht nach nicht für den begehrten Studienplatz ausreichen wird.

Fallbeispiel:
Eine Abiturientin bewirbt sich an verschiedenen Hochschulen für einen bestimmten Studienganz, welcher erfahrungsgemäß jedoch nur Einser-Abiturienten direkt offen steht. Im Anschluss an die Bewerbung werden anwaltlich weitere Zulassungsanträge und gerichtliche Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bei den zuständigen Verwaltungsgerichten gestellt. Daraufhin erhält die Bewerberin gleich mehrere Zusagen zur Immatrikulation und kann sich ihren Wunsch-Studienort aussuchen. Zwar musste sie Rechtsanwaltskosten für die Verfahren aufwenden, diese Investition in ihre Zukunft hat sich aber allemal gelohnt.


Fachgebiete Übersicht