Arbeitsrecht

Eigentlich müsste das Arbeitsrecht ganz einfach sein. Der Arbeitnehmer verrichtet die vertraglich geschuldete Tätigkeit. Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarte Vergütung. Die Streitpunkte im Arbeitsrecht sind allerdings so vielfältig wie es auch das Arbeitsleben insgesamt ist.

Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber völlig unterschiedliche Vorstellungen von der Qualität der geleisteten Arbeit haben. Abmahnungen und Kündigungen stellen in der Praxis daher keinesfalls eine Ausnahme dar. Genauso wird oft über Sonderzahlungen oder andere Bestandteile der Vergütung gestritten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte liegt in der Beratung von Betriebsräten. Durch viele Jahre praktischer Erfahrung in unterschiedlichen Branchen kann auf ein fundiertes Fachwissen genauso wie auf strategische und taktische Herangehensweisen zurückgegriffen werden.

Fallbeispiel
Der Arbeitnehmer erhält eine Abmahnung, weil der Arbeitgeber Schlechtleistung und die Nichteinhaltung von Anweisungen moniert. Der Arbeitnehmer wehrt sich gegen die Kündigungen. Im Rahmen des dann laufenden Verfahrens können Missverständnisse ausgeräumt werden. Durch die Präzisierung von Aufgabenbeschreibungen und eine Neuverteilung von Tätigkeiten wird erreicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten können.


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