Verkehrsrecht

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit ganz erheblichen Risiken leben. Tagtäglich ereignen sich eine Vielzahl von Verkehrsunfällen. Vielfach behaupten alle am Unfall Beteiligten gleichermaßen, dass sie keine Schuld trifft. Weil nicht nur beschädigte KFZ, sondern nicht selten auch Personenschäden zu beklagen sind, ist die Durchsetzung der eigenen Rechte von ganz erheblicher Bedeutung.

Auf keinen Fall sollte versucht werden, als Geschädigter eines Unfalles alle Fragen selber mit den beteiligten Versicherungen klären zu wollen. Wer durch einen Unfall geschädigt ist, hat das Recht, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Gerade unmittelbar nach dem Unfall müssen viele Weichen gestellt werden, um auch alle Schäden vollständig ersetzt zu bekommen.

Steht eine mögliche Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat im Raum, ist die Einschaltung eines Anwalts noch dringender notwendig. Im Umgang mit der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei lauern zahlreiche Fehlerquellen. Schließlich geht es um nichts weniger als den Bestand der Fahrerlaubnis. Sobald Seitens einer Behörde eine Beschuldigung erhoben wird, ist der Gang zum Anwalt der richtige Weg. Prof. Dr. Tim Jesgarzewski ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert auf die Regulierung von Unfallschäden und die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Strafsachen.

Fallbeispiel:
Ein Familienvater arbeitet als Service-Techniker im Außendienst und wird wegen einer Unachtsamkeit geblitzt. Da er ganz erheblich zu schnell unterwegs war, spricht die Behörde neben einer hohen Geldbuße auch ein einmonatiges Fahrverbot aus. Durch einen gut begründeten Einspruch gelingt es dem Anwalt, erhebliche Zweifel an der Korrektheit der Messung aufzuwerfen. Im Ergebnis stellt das Gericht das Verfahren ein. Das Fahrverbot und die Geldbuße haben sich damit erledigt. Der Familienvater kann weiter seiner Arbeit nachgehen und muss keinen Ärger vom Chef befürchten.


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