Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht stehen sich Staat und Bürger gegenüber. Entweder begehrt der Bürger eine konkrete Leistung einer Behörde (Leistungsverwaltung), oder der Staat fordert vom Bürger irgendeine Handlung (Eingriffsverwaltung). In jedem Fall besteht naturgemäß zwischen dem Bürger oder Unternehmer und der staatlichen Organisationseinheit ein ganz erhebliches Machtgefälle. Die staatlichen Organe werden durch besondere Gesetze in ihrem Handeln ermächtigt. Zudem verfügen sie regelmäßig über deutlich größere Ressourcen als der Bürger. Verlangt die Verwaltung zum Beispiel baurechtlich oder ordnungsrechtlich eine bestimmte Handlung, muss dies jedoch stets auf der Basis des geltenden Rechts erfolgen. Da nicht nur über die tatsächlichen Gegebenheiten, sondern auch über die Auslegung des jeweils geltenden Rechts unterschiedliche Auffassungen bestehen können, sollte im Umgang mit einer Behörde auf rechtskundigen Rat nicht verzichtet werden.

Wer behördlicher Seits mit Auflagen belegt wird oder anderweitige Weisungen erhält, sollte diese daher prüfen lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn die wirtschaftliche Bedeutung hoch ist.

Fallbeispiel:
Ein Grundstückseigentümer wird beschuldigt, mehrere Bäume rechtswidrig gefällt zu haben. Ihm wird eine Geldbuße von 1.000,00 € und eine Ersatzpflanzung auferlegt. Die neu zu pflanzenden Bäume würden jeweils nochmals ca. 1.000,00 € kosten. Im gerichtlichen Verfahren stellt sich heraus, dass dem Grundstückseigentümer kein Rechtsverstoß zur Last fällt, sodass die behördliche Verfügung für unwirksam erklärt wird.


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