Marken- und Geschmacksmusterrecht

Die Bedeutung von Marken nimmt im geschäftlichen Verkehr immer mehr zu.

Eine Marke im Sinn des Schutzrechts ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Das können nicht nur Buchstaben oder Wörter, sondern auch bildliche Darstellungen mit oder ohne Text sein wie etwa Firmenlogos, oder auch andere Markenformen wie 3D-Marken oder Formmarken.

Der Markenschutz kann formal durch eine entsprechende Anmeldung zur Registrierung erreicht werden. Der Schutzbereich wird dabei vom Anmelder bestimmt. Die Anmeldung sollte daher gut bedacht sein, auch um etwaige Kollisionen mit fremden Marken und Auseinandersetzungen mit dessen Inhabern zu vermeiden.

Die Registrierung einer Marke ist auch zu empfehlen, um ein bereits benutztes Zeichen gegen mögliche Angriffe Dritter aus jüngeren Marken effektiv verteidigen zu können. Das Designrecht schütz zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die neu sind und Eigenart haben.

Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte bereiten in enger Kooperation mit dem Anmelder Unterlagen für Markenanmeldungen und Designanmeldungen vor und führen das Eintragungsverfahren bei der zuständigen Behörde durch, bei Bedarf auch international.

Auch die Durchsetzung von Marken oder Designrechten gehört zum Leistungsspektrum von Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, sei es durch Abmahnung oder gerichtlicher Geltendmachung.

Selbstverständlich beraten Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte auch bei der Abwehr von Abmahnungen Dritter und führen bei Bedarf die notwendigen Schritte durch.


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