Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das sogenannte Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Gegen geschäftliche Handlungen Ihrer Wettbewerber bestehen oft mehrere Möglichkeiten, die vor einer Geltendmachung von Ansprüchen geprüft werden sollten. Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte beraten Sie gern und verfolgen bei Bedarf Ihre Ansprüche, selbstverständlich auch gerichtlich.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte besteht in der Abwehr von Abmahnungen Dritter. Oft genug erweisen sich Abmahnungen bei näherer Prüfung als nicht berechtigt. Fallbeispiel: Sie erhalten eine Abmahnung durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, in der von Ihnen die Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Handlung verlangt wird. Das könnte beispielsweise ein vorschriftsmäßiges Impressum auf der Webseite sein oder auch ordnungsgemäße Belehrungen über Verbraucherrechte o.Ä.). Außerdem wird Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt.


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