Baurecht

Unter das Baurecht fallen nicht nur große Vorhaben wie die Neuerrichtung oder eine Kernsanierung eines Gebäudes. Auch kleine oder mittlere Renovierungs- oder Erneuerungsarbeiten im Bestand gehören zu diesem Rechtsgebiet. Ist ein Kunde mit den Leistungen seines Bauunternehmers oder Handwerkes nicht einverstanden, kann es zu erheblichen Differenzen kommen. Der Kunde verweigert die Zahlung. Der Unternehmer sieht keine Notenwendigkeit weitere Tätigkeiten wie etwa Nachbesserung durchzuführen. Nicht selten stehen sich beide Seiten unversöhnlich gegenüber. Rechtlich ist zunächst entscheidend, welche konkreten Leistungen vertraglich vereinbart worden sind. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sollte daher sowohl vom auftraggebenden Kunden, als vom Handwerker oder Bauunternehmer möglichst frühzeitig erfolgen. In vielen Fällen erweist sich die frühe Einschaltung eines Rechtsanwalts als entscheidend dafür die eigenen Rechte auch bestmöglich durchsetzen zu können.

Fallbeispiel:
Ein Kunde erteilt einem örtlichen Handwerker den Auftrag, ein bestehendes Badezimmer vollständig zu sanieren. Ein Kostenvoranschlag über 25.000,00 € wird erstellt. Im laufe der Arbeiten stellt der Unternehmer fest, dass mit ganz erheblich höheren Kosten zu rechnen sein dürfte. Er spricht deshalb den Kunden während der Arbeiten mehrfach darauf an. Dieser stimmt zwar nicht ausdrücklich zu, widerspricht aber auch nicht. Als nach Fertigstellung der Arbeiten eine Rechnung über 40.000,00 € präsentiert wird, ist zunächst der Kunde sehr erbost. Als dieser dann nicht vollständig zahlt, liegt der Ärger bei dem Handwerker. Für beide Seiten ist rechtlicher Rat erforderlich.


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