Versicherungsrecht

Der Sinn einer Versicherung besteht darin, dass im Schadensfall möglichst schnell geholfen wird. Um ganz erhebliche Risiken für den Einzelfall abzusichern, zahlen die meisten Menschen ganz erhebliche Versicherungsbeiträge für die Absicherung der unterschiedlichsten Risiken.

Tritt der Schadensfall dann ein, ist es das gute Recht einer Versicherung, diesen auch zu prüfen. Kommt es jedoch zu einem Hinauszögern oder gar einer Verweigerung der Versicherungsleistung, sollte das nicht einfach hingenommen werden. Wer möglicherweise jahrelang für eine Versicherung bezahlt hat, sollte seine Leistung auch beanspruchen und durchsetzen, wenn er einmal einen Schaden erlitten hat. Da es gerade im Versicherungsrecht auf die Einhaltung vieler Formalien und Fristen ankommt, können hier leicht Fehler passieren. Verhält sich ein Versicherungsnehmer vertragswidrig, kann dies sogar zum Leistungsausschluss führen. Es ist daher stets auf das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen zu achten.

Fallbeispiel:
Eine Speditionskauffrau erleidet einen schweren Unfall ohne fremdes Verschulden. Da sie durch die Unfallfolgen in hohem Maße dauerhaft körperlich eingeschränkt ist, macht sie einen Anspruch auf Entschädigung bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Diese verweigert die Zahlung mit der Behauptung, dass die Frau ohne weiteres wieder in Ihrem Beruf arbeiten gehen könne. Weil die Frau mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes standhaft geblieben ist und die Versicherungsleistung über zwei Instanzen eingeklagt hat, konnte der Widerstand der Versicherung überwunden werden. Ohne das gerichtliche Verfahren hätte die Frau keine Leistungen erhalten.


Fachgebiete Übersicht