Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Patente und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Die technische Idee muss neu sein und auch erfinderisch, also salopp gesagt einen gewissen Pfiff haben, um schutzfähig zu sein. Der Schutzbereich des Patents oder Gebrauchsmusters wird dabei maßgeblich vom Inhalt der Schutzrechtsanmeldung bestimmt.

Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte bereiten in enger Kooperation mit dem Erfinder / Anmelder aussagefähige Anmeldungsunterlagen vor, auch um größtmöglichen Schutz zu erreichen. Auf Wunsch wird eine Recherche zum maßgeblichen Stand der Technik vorgeschaltet.

Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte führen auch das Eintragungs- bzw. Prüfungsverfahren bei der zuständigen Behörde durch, bei Bedarf auch international.

Auch die Durchsetzung von Patenten gegen Verletzer gehört zum Leistungsspektrum von Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, sei es durch außergerichtliche Maßnahmen oder -wenn dies erforderlich werden sollte- bei Gericht. Dabei können oft aufgrund eigener Sachkunde doppelte Vertretungskosten für die Beiziehung von Patentanwälten vermieden werden.

Selbstverständlich beraten Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte auch bei der Abwehr von Abmahnungen Dritter und führen bei Bedarf die notwendigen Schritte durch.


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