Strafrecht

Jeder hat das Recht auf ein faires Strafverfahren. Dieser Grundsatz wird in Deutschland richtigerweise sehr ernst genommen. Wird durch die Staatsanwaltschaft behauptet, dass jemand eine Straftat begangen hat, muss vor Gericht auch der entsprechende Beweis dafür erbracht werden. Wer einer Straftat beschuldigt wird, muss also nicht seine Unschuld beweisen. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts, die Täterschaft auch nachzuweisen. All das hat in einem strengen rechtsförmigen Strafverfahren zu erfolgen. Weil eine Verurteilung neben der eigentlichen Strafe oftmals auch privat und beruflich schwere Folgen nach sich ziehen kann, ist eine professionelle Verteidigung dringend anzuraten. Werden Vorwürfe von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhoben, sollte der Beschuldigte deshalb sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zur rate ziehen.

Fallbeispiel:
Eine Mutter fährt mit ihrem Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz. Einige Tage später steht die Polizei vor der Tür und behauptet, die Mutter haben ein parkendes Kfz angefahren und eine Unfallflucht begangen. Es kommt zur Anklage. Im gerichtlichen Verfahren gelingt es dem Rechtsanwalt nachzuweisen, dass aufgrund der tatsächlich vorliegenden Beschädigungen der beiden Kfz zwar ein Unfall stattgefunden hat, die Mutter diesen aber gar nicht bemerken konnte. Die Mutter wird daher freigesprochen.


Fachgebiete Übersicht