Reiserecht

Das Reiserecht umfasst einige unterschiedliche Bereiche, die jeweils anderen rechtlichen Grundlagen unterliegen. So gibt es eigene gesetzliche Regelungen für Pauschalreisen oder etwa einzeln gebuchte Flüge. Geht etwas vor Antritt einer Reise schief oder stellen sich Mängel am Urlaubsort heraus, ist daher sogfältig zu prüfen, welche Rechte ein Reisender beanspruchen kann.

Beispielsweise sieht das Unionsrecht gesonderte Regelungen für Flugverspätungen vor. Flüge außerhalb der EU werden wiederum nach anderen Grundlagen bewertet. Bucht ein Kunde eine Pauschalreise, erfolgt dies im Regelfall nach dem deutschen Reiserecht. Mangelhafte Reise müssen gleichwohl noch vor Ort beim Reiseveranstalter bemängelt werden. Auch ist dringend zu raten, dass direkt nach der Rückkehr eine weitere ausführliche Mängelanzeige beim Reiseveranstalter erfolgt. Um hier keine Fehler zu machen oder möglicherweise nicht mehr heilbare Fristversäumnisse zu begehen, empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts. Das gleiche gilt, wenn es zu Flugverspätungen oder ganzen Reiseausfällen kommt. Oftmals bestehen Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter.

Fallbeispiel:
Eine Familie bucht Flugreisen nach Spanien und hat sich dort eine kleine Finka gemietet. Bereits beim Hinflug kommt es zu erheblichen Verzögerungen, sodass die Ankunft am Zielort fast acht Stunden verspätet erfolgt. Durch Einschaltung eines Rechtsanwalts gelingt es eine Verspätungsentschädigung von 400,00 € pro Person, also insgesamt 1.600,00 € zu erstreiten.


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