Der Abschluss des die Vergütung eines Vorstandsmitgliedes betreffenden Vertrages fällt auch dann in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates, wenn er von der Gesellschaft nicht mit dem Vorstandsmitglied selbst, sondern einem Dritten abgeschlossen wird und mit dem Dritten eine Vergütung für den Vorstand vereinbart wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2015 - II ZR 63/14

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