Das Verbraucherwiderrufsrecht wird nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt, nur weil es nicht zeitnah nach Vertragsschluss erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht lediglich deswegen ausübt, um sich günstigere Konditionen zu sichern.

Oberlandesgericht Frankfurt/ Main, Beschluss vom 17.02.2016 - 2-18 O 419/14

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