Die einem getrennt lebenden Elternteil zustehende Alltagssorge (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB) umfasst nicht die Befugnis, über die Vornahme oder Nichtvornahme von Schutzimpfungen seines minderjährigen Kindes autonom zu entscheiden. Denn es handelt sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 S. 1 BGB, deren Entscheidung das Familiengericht bei Dissens der Kindeseltern einem Elternteil übertragen kann.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 07.03.2016 - 4 UF 686/15

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