Ein Personenaufzug in einem viel frequentierten Einkaufszentrum ist täglich - zumindest stichprobenartig - auf seine Funktionssicherheit hin zu kontrollieren. Dazu gehört auch die Durchführung von Testfahrten.

LG Köln, Urteil vom 14.06.2019 - 2 O 174/17

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