Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gem. § 566 I BGB in den Mietvertrag ein.

BGH, Urteil vom 04.09.2019 - XII ZR 52/18

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