Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Bertroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.

BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - XII ZB 560/18

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