19. August 2013
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung für den einsatz von leiharbeitnehmern im Betrieb verweigern, wenn der einsatz der leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend erfolgen soll.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013 - Az.: 7 ABR 91/11
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