Ansprüche eines Käufers einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem Dach einer Scheune angebracht hat, unterliegen nicht der fünfjährigen, sondern der zweijährigen Verjährung nach dem Kaufvertragsrecht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09. Oktober 2013 - Az.: VIII ZR 318/12

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