Ein Lottogewinn während der Ehe fällt in den Zugewinnausgleich. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinn erst mehrere Jahre nach der bereits erfolgten Trennung erzielt wurde, die Ehe jedoch noch nicht geschieden ist, da dieser Umstand für sich genommen noch keine unbillige Härte darstellt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - Az.: VII ZB 277/12

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