Der rechtliche Vater kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren seine Vaterschaft anfechten. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der rechtliche Vater Kenntnis von den Umständen hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Dass beim anderweitigen Geschlechtsverkehr der Mutter Kondome benutzt wurden, schließt diese Kenntnis nicht aus.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2013 - Az.: XII ZR 58/12

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