Untervermietung an Touristen

Erlaubt der Vermieter dem Wohnraummieter die Untervermietung, kann der Mieter nicht ohne weitere besondere Anhaltspunkte davon ausgehen, dass ihm auch eine tageweise Vermietung an Touristen gestattet ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014 - Az.: VIII ZR 210/13

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