Wenn ein Patient mit Migrationshintergrund mehrmals beim Arzt nachfragt und der Arzt aus der Reaktion auf seine Antworten schließen durfte, dass der Patient alles verstanden habe, ist ein gleichwohl verbliebenes Aufklärungsdefizit nicht verschuldet.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 25.02.2014 - Az.: 10 O 171/11

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