Arglistiges Verhalten des Verkäufers liegt vor, wenn dieser "ins Blaue hinein" erklärt, der verkaufte Wagen habe keine Unfallschäden nach Angabe des Vorbesitzers gehabt, ohne dass der Verkäufer dies weiß. Jedenfalls ein gewerblicher Verkäufer ist zudem verpflichtet, entsprechende Informationen vom bisher einzigen Besitzer und Halter einzuholen.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 24.10.2013 - Az.: 1 U 44/13