Neben der Rückgewähr des Kaufpreises schuldet der für die Unfallfreiheit haftende KFZ-Verkäufer nur dann Schadensersatz, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dieses kann ausgeschlossen sein, wenn er das KFZ geerbt hat.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.06.2014 - Az.: 1 O 431/13

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