Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.03.2015 - XI ZR 278/14

Previous Post Next Post