Werden vorgerichtliche Anwaltskosten gerichtlich geltend gemacht, hat der Kläger keine Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten, die aufgrund einer getroffenen Honorarvereinbarung über die gesetzliche Vergütung hinausgehen.
Kammergericht, Urteil vom 02.12.2014 - 7 U 23/14