Zuweisung einer Ehewohung

Unter Ehewohung ist jede Räumlichkeit zu verstehen, die während der Ehe beiden Ehegatten als Unterkunft gedient hatten. Eine Räumlichkeit verliert ihren Charakter als Ehewohnung, wenn der die Wohnung verlassende Ehegatte diese endgültig aufgibt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.03.2015- 4 UF 211/14

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