Für wen ein Übereignungsangebot an den, den es angeht angenommen werden soll, bestimmt sich allein nach dem Willen des Epfängers der Erklärung. Sammeln Vereine Altpapier, wird durch diese kein Eigentumserwerb für das Duale System begründet.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 240/14

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