7. January 2016
Nach § 6 V ArbZG haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch eines angemessen Nachtarbeitszuschlages. Ein Nachtarbeitszuschlag von 25% ist angemessen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
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