Die Vermietung eines Hochbetts in einem Ferienhaus in der Schweiz ohne jede Absturzsicherung und mit einer Matratze, die nahezu mit ihrer gesamten Dicke über den Rahmen hinausragt, widerspricht der Verkehrssicherungspflicht und stellt einen Reisemangel dar.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil 28.09.2016 - 7 U 196/15

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