Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Betreibers einer Social-Media-Plattform, wonach dieser sämtliche Inhalte, die ein Nutzer postet, entfernen kann, wenn er (der Betreiber) der Ansicht ist, dass diese gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, ist unwirksam, weil sie den Nutzer als Vertragspartner des Betreibers entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18

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