Ein Online-Reisevermittler muss vor Vetragsabschluss neben dem Flugpreis auch Extrakosten für aufgegebenes Gepäck mitteilen, die am Tag des Vetragsschulusses bei der Fluggesellschaft für den zu buchenden Flug erhoben werden.

OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2018 - 14 U 751/18

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