Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Verkäufer eines Welpen sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StlKo Vet) hält. Der Welpe ist auch nicht in "Quarantäne" zu halten. Solange keine besonderen Gefahren erkennbar sind, kann er durchaus Kontakt zu fremden Menschen, Hunden und anderen Umgebungen haben.

OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2018 - 1 U 262/18

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