Schließt eine Sparkasse mit einem Kunden einen Prämiensparvertrag ab und legt dabei in ihren AGB eine Laufzeit von 1188 Monaten fest, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Laufzeit nicht möglich.

OLG Dresden, Urteil vom 21.11.2019 - 8 U 1770/18

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