Ein von einem Fahrzeuganhänger ausgehender Brand, der auf fremdes Eigentum übergreift, kann ,,bei dem Betrieb'' i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG entstanden sein, wenn ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Defekt einer Betriebseinrichtung des Anhängers besteht.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2019 - 14 U 108/19

Previous Post Next Post