Ab 2011 sollte für Unternehmen die Pflicht bestehen, für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Da jedoch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sein dürften, soll die Pflicht zur Abgabe der sog. "E-Bilanz" sowie der "E-Gewinn- und Verlustrechnung" nunmehr um ein Jahr verschoben werden. Über diese gesetzliche Änderung wird der Bundesrat voraussichtlich am 17.12.2010 entscheiden.

In der Zwischenzeit können die betroffenen Unternehmen die Zeit bis zur Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung zu schaffen.

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