Das Landgericht Hamburg verbietet Youtube sowie Google (Eigentümer von Youtube) die Verbreitung urheberrechtswidriger Inhalte auf der Internetplattform "Youtube". Das Gericht hat insbesondere verboten, solche Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, welche von Nutzern hochgeladen worden waren. Dem Grunde nach bejaht das LG eine Schadensersatzpflicht von Youtube. Das Landgericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass sich die Youtube LLC die hochgeladenen Inhalte zu eigen macht und leitet daraus erhöhte Prüfpflichten bezüglich der Inhalte der von den Nutzern hochgeladenen Inhalte.

LG Hamburg Urteil v. 06.09.2010, 308 O 27/09

Praxistipp: Youtube dürfte alsbald den Aufwand zur Prüfung der Urheberrechtsverhältnisse an den vom Nutzer hochgeladenen Inhalt erhöhen. Die Nutzer der Internetplattform Youtube müssen damit rechnen, dass von Ihnen ggfls. ein Nachweis verlangt wird, dass er über die erforderlichen Rechte an dem betreffenden Video verfügt.

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