Ein Berufsverband für den organisierten Tischfußball, dessen satzungsmäßiger Zweck in der Förderung des sog. "Drehstangen-Tischfußballsports" (sog. "Kicker") besteht, ist von der Körperschaftsteuer befreit, weil die Förderung des wettkampfmäßig betriebenen Drehstangen-Tischfußballs Förderung des Sports ist.

Das Hessische Finanzgericht sieht beim Drehstangen-Tischfußball sämtliche Voraussetzungen für die abgabenrechtliche Einordung als Sport erfüllt.

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.6.2010, 4 K 501/09

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