Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung "Gewährleistungsausschluss im Internet" die Tür zu einer lauterkeitsrechtlichen Kontrolle unwirksamer Vertragsklauseln geöffnet.

Im entschiedenen Fall bot ein gewerblicher Verkäufer Waren über die Internetplattform "eBay" unter Verwendung eines unwirksamen Gewährleistungsausschlusses an. Der Gesetzgeber sieht Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf unwirksamer Vertragsklauseln im Unterlassungsklagengesetz vor. §3 UKlG weist jedoch die Anspruchsberechtigung nur bestimmten Stellen oder Verbänden zu und schließt somit Klagen von Verbrauchern, aber auch Konkurrenten des Verwenders unwirksamer Vertragsklauseln, aus.

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die Anwendbarkeit lauterkeitsrechtlicher Vorschriften, die Ansprüche eines erheblich größeren Kreises von Berechtigten vorsehen, nicht schon wegen eines Vorrangs des Unterlassungsklagengesetzes ausgeschlossen ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.3.2010 - Az. I ZR 34/08

Previous Post Next Post