Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kürzung von Erwerbsminderungsrenten für unter 63jährige rechtmässig ist.

Das Gericht begründet die Rechtmässigkeit damit, dass Erwerbsminderungsrentner genauso wie Schwerbehindertenrentner die Abschläge hinnehmen müssten. Betroffene Frührentner haben daher keine rechtliche Möglichkeit, gegen die Kürzungen vorzugehen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2011 Az. 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09

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