Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung kommt nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Patents als auch die Patentverletzung so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu bewerten sind, dass eine fehlerhafte, in einem späteren Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.4.2010 -I-2U 126/09

Der Verfügungsgegner, kann sich gegen einstweiligen Rechtsschutz wehren, indem er Zweifel am Rechtsbestand geltend macht. Damit sich Zweifel am Rechtsbestand in einer Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Verfügung niederschlagen, muss das Schutzrecht tatsächlich angegriffen werden oder ein Angriff zumindest verlässlich vorauszusehen sein.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.4.2010 -I-2U 126/09

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