Beauftragt ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung, kann er die Kosten regelmässig vom Unfallgegner ersetzt verlangen.

Wird dem Unfallgegner jedoch nur eine Teilschuld an dem Unfallgeschehen zugesprochen, muss letzterer auch nur entsprechend anteilig die Sachverständigenkosten tragen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011 Az. I-1 U 152/10

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