Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Kleinunternehmer hat auf die Berechnung des für die Einstufung als Kleinunternehmer maßgeblichen Gesamtumsatzes jedenfalls dann keine Auswirkung, wenn der Unternehmer bereits beim Erwerb Kleinunternehmer war und deshalb insoweit keine Vorsteuer geltend machen konnte.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.2.2011, 5 K 5162/10

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