Erhebliches Überziehen der Pausenzeiten durch den Arbeitnehmer kann einen wichtigen Grund zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung darstellen.

Ein Fluglotse hatte während seiner Nachtschichten die Pausenzeit von 2 Std entgegen seiner entsprechenden Aufzeichnungen um bis zu 45 Minuten überschritten. Das LAG bestätigte den Rechtfertigungsgrund für eine fristlose Kündigung. Angesichts der dem Kläger bekannten Risiken eines unterbesetzten Flughafentowers sowie der falsch ausgefüllten Arbeitszeitnachweise seien die Pflichtverletzungen derart gravierend, dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist.

Hessisches LAG, Urteil vom 24.11.2010, 8 Sa 492/10

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