Bei Arbeiten am Grundstück darf die Festigkeit des Nachbargrundstücks nicht beeinträchtigt werden.

Behauptet der Eigentümer des Nachbargrundstücks, dass die Festigkeit seines Grundstücks durch solche Arbeiten beeinträchtigt wird, trifft ihn die volle Darlegungs- und Beweislast für diese Tatsache.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2011, Az.4 U 479/10

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