Vereine der Fußball-Bundesliga können Ablösezahlungen an andere Vereine für den Wechsel von Spielern nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen.

Der Bundesfinanzhof bestätigt damit seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1992. Die exklusive Spielernutzungsmöglichkeit zählt als immaterielles Wirtschaftsgut.

Bundesfinanzhof, Urteil v. 14.12.2011, I R 108/10

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