Die Abgrenzung von Unternehmer und Verbraucher zur Prüfung des Vorliegens eines Verbrauchsgüterkaufs richtet sich nach dem Zweck der Käuferhandlung.

Ist der Verkäufer ein Handelsvertreter und erwirbt dieser einen PKW, kommt es für seine Eigenschaft als Unternehmer darauf an, ob der Kauf seiner gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.0.2011, Az. 9 U 8/11

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